Der Stadtrundgang
durch Eschershausen

Station 11

Das älteste Haus

Das Haus „Driebe 1“ ist das älteste Wohnhaus in der Stadt Eschershausen und wurde 1580 oder 1588 erbaut. Es erhält um 1750 die Brandversicherungsnummer (Nr.ass.) 48. Im Hauseigentümer-Verzeichnis der Stadt ist es als „Brauerstätte“ eingestuft, d.h. der Eigentümer durfte Bier brauen. Bis 1941 ist dies das älteste Haus des damaligen Kreises Holzminden. Durch die Übernahme der Stadt Bodenwerder in den Landkreis Holzminden gilt dies nicht mehr. Bodenwerder hat noch ältere Häuser.

11-Haus-48-vor-1907 Haus Nr. ass 48 vor 1907

Steinacker beschreibt das Haus Nr. ass 48 ausführlich mit den entsprechenden Fachbegriffen in seinem Buch über die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Holzminden aus dem Jahre 1907: „Das Haus hatte ursprüngliche eine Breite von sechs Fach, wovon nur eines links der Däle lag. Rechts befanden sich die Wohnräume, die linke Seite wurde für solche Zwecke erst später durch Anbau eines Spannes eingerichtet. Auch damals ist wohl erst die Giebelspitze abgewalmt. Das rundbogige Dälentor ist eingefaßt von einem Flechttau und Sternenband. Die kräftige Vorkragung des Giebels ruht über dem Tor auf drei Knaggen mit leicht eingezogener Vorderfläche, die in der Mitte horizontal mit Kehle zwischen zwei Wülsten profiliert ist. Drei andere Knaggen sind mit je drei vorgebauchten Wülsten über einander profiliert. Eine ähnliche Knagge auch im Anbau. Die siebente Knagge des alten Baues ist fortgenommen. Das Füllholz besteht aus großen, meist gewundenen Wülsten, oder Sternbändern und Kehlen. Nur einmal ist es schiffskehlenartig geformt.“

Im Jahre 1783 ging dieses Haus im Tausch von Heinrich Christoph Fricke und Ehefrau Johanne Christine Louise, geb. Sievert zum Mauermeister Carl Klinkerfuß und dessen Ehefrau Johanne Friederike Wilhelmine, geb. Homeier für das Haus Nr. ass 29 in der Worthstraße.

Interessant ist, dass der Vertrag rückgängig gemacht werden konnte, wenn „es in dem Frickschen Hause (also Nr. ass 48) vorhin Voßschen Hause spuke oder Gespenster gegeben sollte, wie die Rede ginge“. Die Vorbesitzer gaben „Brief und Siegel“ darauf, dass „es niemals Spükerei in dem Hause gegeben habe, noch daß sie ein Gespenst gesehen hätten“. Der Tausch sollte widerrufen werden, wenn Frau Klinkerfuß „erweisen würde“, wenn „es wirklich in dem Hause eine Spükerei oder Gespenster gäbe.“ Offensichtlich spukte es nicht, da der Tausch nicht rückgängig gemacht wurde.