Der Stadtrundgang
durch Eschershausen

Station 18

Worthbrücke

Da Eschershausen an wichtigen Durchgangsstraßen lag, erfolgte 1742 der Bau einer Steinbrücke über die Lenne, die sonst als schmaler Fluss gelegentlich bei Hochwasser nicht passierbar war. Die Brücke durfte ursprünglich auch nur bei Hochwasser benutzt werden. An beiden Seiten der Brücke waren Schlagbäume angebracht, die nur bei Hochwasser geöffnet wurden. 1824/26 erfolgte der Bau der Staatsstraße, die auch über diese Brücke führte. Offensichtlich genügte die Steinbrücke von 1742 nicht mehr den Verkehrsanforderungen, so dass 1830 der Bau einer weiteren Brücke im Bereich der jetzigen Bahnhofsstraße erfolgte. Diese Brücke gibt es nicht mehr, da die Lenne dort verlegt wurde. Die Aufnahme der Postkarte erfolgte von der 1888 über die Lenne errichteten Brücke. Nach dem Hochwasser von 1955 musste diese Brücke erneuert werden.

18-Worthbruecke-vor-1914 Blick auf die Worthbrücke vor 1914

Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen Sozialstruktur. Ihre Ansiedlung musste von der Domanialkammer und der Gemeinde genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die Landwirtschaft bestreiten. Ihren Unterhalt bestritten sie als Handwerker, Hausierer, Händler oder Landarbeiter oder sie verrichteten als Gegenleistung für ihr Wohnrecht bestimmte Naturaldienste für den Hofbesitzer wie die Spannhilfe.

Die Anbauern (Anbauer = Haus mit kleinem Grundstück) an der Worthstraße besaßen nur einen kleinen Garten, daher hatten einige Bewohner um 1789 ihre Gärten auf Kosten der Lenne erweitert. Die Bahnhofsstraße gab es noch nicht. Dort floss die Lenne. Das Wasser in der Lenne staute sich wegen der Gartenerweiterung und die Überquerung des Flusses war erschwert. Die Brücke von 1742 sollte ja nur bei Hochwasser benutzt werden. Der Gerichtsschultheiß Laurentius gab daher 1798 zu Protokoll: „…Er habe gehört, dass die Fürstliche Kammer die gewölbte Brücke mit vielen Kosten habe bauen lassen, damit bei hohem Wasser die Postwagen und andere Fuhrleute darüber passieren könnten, dass es als nur eine Brücke der Not sei, diese aber nun, soviel zu deren Erhaltung Steine, Grand (gröberer Sand) auf dem Boden derselben gefahren werden, doch von den Fuhrleuten und dem Vieh auf dem Bogen bloßgemacht würde. Die Grenzen würden bei einer Besichtigung nochmals vermessen, und denen, die ihre Hecke zu weit gepflanzt, aufgegeben, sie zurückzuversetzen. Da einige Anlieger sich weigerten, dem nachzukommen, so wurde den Widersetzlichen angedroht, sie zu arrestieren und auf ihre Kosten zum Rathause in custodiem (custodia = Haft) bringen…“