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Prälat-Beigel-Straße wird Einbahnstraße

Zur Schulwegsicherung hatte der Rat der Stadt Eschershausen beschlossen die Prälat-Beigel-Straße als Einbahnstraße, in der Rosenstraße am Wendehammer ein absolutes Halteverbot und vor der Schulmauer der Grundschule ein eingeschränktes Halteverbot auszuweisen/einzurichten.

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Alle Maßnahmen hat die Verkehrsbehörde des Landkreises Holzminden nun nach einer Verkehrsschau genehmigt und den Vollzug angeordnet. In Kürze werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  1. Abbau des Zone 30 Schildes an der Einfahrt zur Prälat-Beigel-Straße, aus der Innenstadt kommend,
  2. Aufbau von 2 Schildern „Verbot der Einfahrt“, VKZ 267, an gleicher Stelle,
  3. Anbringung von Einbahnstraßenschildern, VKZ 220-20, an der Kirche und an der Jahnstraße,
  4. Aufstellung eines Halteverbotsschildes, VKZ 283, in der Rosenstraße
  5. Versetzen des eingeschränkten Halteverbotes Richtung Jahnstraße

Eine Einfahrt in die Prälat-Beigel-Straße von der Raabestraße ist danach nicht mehr möglich, der Fahrzeugverkehr aus der Jahnstraße und aus der Prälat-Beigel-Straße kann nur noch Richtung Raabestraße fahren. Ein Halten im Wendehammer der Rosenstraße ist untersagt. Der Streifen vor der Schulmauer ist mit einem eingeschränkten Halteverbot belegt; hier soll den Eltern Gelegenheit gegeben werden, ihre Kinder ohne Einfahrt in die Jahnstraße aussteigen zu lassen.

Wir bitten alle Anwohner und Nutzer, diese Regeln weitestgehend, auch im Bekanntenkreis zu kommunizieren. Die Schulen werden gebeten, die Eltern auf die neuen Regeln hinzuweisen und weiter dafür zu werben, dass die Kinder die unbedingt gebracht oder abgeholt werden müssen, an der Sporthalle aussteigen/eingeladen werden. Die Bediensteten sind zu informieren, dass die Parkplätze an der Schulmauer künftig wegfallen.

Der Stadtdirektor

Alle Informationen gibt es auch hier als PDF-Dokument.

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