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Umsetzungsphase Förderangebote für die Dorfregion Ith-Hils

Wir beraten kostenlos über Förderung von Maßnahmen an Gebäuden und Hofflächen.

2025-03-06_Dorferneuerung

WER KANN EINEN FÖRDERANTRAG STELLEN?

Für die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren, die Sanierung von Fassaden und Dächern, die Gestaltung von Hofräumen, Einfriedungen, die Umnutzung von Gebäuden sowie die Revitalisierung leerstehender Bausubstanz können Eigentümer ortsbildprägender oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude finanzielle Unterstützung erhalten.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Folgende Maßnahmen an privaten ortsbildprägenden Altbauten bis Baujahr 1945 - 1950 sowie landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz sind förderfähig u.a.

  • Erhaltung und Gestaltung des ortsbildprägenden Charakters der „äußeren Hülle" von Gebäuden inklusive der Wärmedämmung, Konstruktion und Eindeckung des Daches
  • Sanierung von Fassaden, Ersatz untypische Fassadenverkleidung, Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren
  • Gestaltung der Hofräume und des Gartens des Anliegens (auch an neueren Häusern, soweit öffentlichkeitswirksam)
  • Abbruch von Bausubstanz einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzeptes
  • Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude sowie von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild, vor allem zur Innenentwicklung, unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild
  • Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, vor allem zur Innenentwicklung, aber auch im Zusammenhang mit der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild
  • Für landwirtschaftliche Betriebe außerdem: Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Bei der Förderung handelt es sich um nicht zurückzahlbare Zuschüsse. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach Fertigstellung, Abrechnung und (Vor-Ort-)Prüfung des Projektes, d.h. der Antragssteller muss das Vorhaben vorfinanzieren.

Flyer-Umsetzungsbegleitung-Ith-Hils.pdf

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